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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 18 AS 1713/18   

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LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 18 AS 1713/18 (https://dejure.org/2022,7582)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2022 - L 18 AS 1713/18 (https://dejure.org/2022,7582)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2022 - L 18 AS 1713/18 (https://dejure.org/2022,7582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 40 Abs 2 Nr 1 aF SGB 2, § 41a Abs 5 S 1 SGB 2, § 1629a BGB
    Alg II - abschließender Leistungsbescheid - Frist - Minderjährigenhaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen der Grundsicherung durch den Leistungsempfänger nach deren endgültiger Festsetzung

  • rechtsportal.de

    Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen der Grundsicherung durch den Leistungsempfänger nach deren endgültiger Festsetzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 18 AS 1713/18
    Für eine isolierte Anfechtung des abschließenden Leistungsbescheides mit dem Ziel, die vorläufig bewilligten Leistungen weiter behalten zu dürfen, fehlt dagegen das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Beklagte die eingeleitete endgültige Feststellung des Leistungsanspruchs für den streitbefangenen Zeitraum durch Verwaltungsakt abzuschließen hat (arg § 41 Abs. 5 Satz 1 SGB II, vgl. BSG, Urteil vom 12. September 2018 - B 4 AS 39/17 R = BSGE 126, 294 Rn. 10) und daher die Aufhebung der abschließenden Entscheidung allein den Rechtsstreit nicht dauerhaft beenden könnte.

    Die am 1. August 2016 in Kraft getretene Regelung des § 41a SGB II findet auf abschließende Entscheidungen, die - wie hier - für einen zu diesem Zeitpunkt bereits beendeten Bewilligungszeitraum getroffen werden, keine Anwendung (vgl. BSG, Urteil vom 12. September 2018 - B 4 AS 39/17 R = BSGE 126, 29).

    Eine die Fiktionswirkung des § 41a Abs. 5 Satz 1 SGB II vernichtende abschließende Entscheidung ist nach Wortlaut, Systematik und Regelungszweck mit der Bekanntgabe eines (ersten) endgültigen Bewilligungsbescheides ergangen, ohne dass es darauf ankommt, ob dieser Bescheid unverändert in Bestandskraft erwachsen, im gerichtlichen Verfahren geändert oder - im Sonderfall der Zurückverweisung an die Verwaltung nach § 131 Abs. 5 SGG -- das Jobcenter einen neuen Leistungsbescheid zu erlassen hat (vgl. BSG, Urteil vom 12. September 2018 - B 4 AS 39/17 R = BSGE 126, 294 Rn. 33f.).

    Ermächtigungsgrundlage für die Erstattungsbescheide vom 31. August 2017 ist § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II aF iVm § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB III. Die am 1. August 2016 in Kraft getretene Regelung des § 41a SGB II findet auf abschließende Entscheidungen, die - wie hier - für einen zu diesem Zeitpunkt bereits beendeten Bewilligungszeitraum getroffen werden, keine Anwendung (vgl. BSG, Urteil vom 12. September 2018 - B 4 AS 39/17 R = BSGE 126, 29).

  • BSG, 28.11.2018 - B 14 AS 34/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 18 AS 1713/18
    Da für das Verständnis von Verwaltungsakten der Empfängerhorizont (vgl. nur BSG, Urteil vom 28. November 2018 - B 14 AS 34/17 R = SozR 4-4200 § 38 Nr. 5) maßgeblich ist, kommt es auch nicht darauf an, ob - für den Empfänger nicht erkennbare - "programmtechnische Gründe" für die konkrete Gestaltung des Bewilligungsbescheides von Bedeutung waren.

    Die Pflichtwidrigkeit des Vertreterhandelns ist im Rahmen des § 1629a BGB nicht Tatbestandsvoraussetzung (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 28. November 2018 - B 14 AS 34/17 R = SozR 4-4200 § 38 Nr. 5 Rn. 20).

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 18 AS 1713/18
    Jedenfalls bei Änderungen gegenüber den ursprünglich zugrunde gelegten Annahmen ist zur Beseitigung der Unklarheit über die Höhe der endgültig zustehenden Leistungen von Amts wegen notwendig eine das Verwaltungsverfahren auf den ursprünglichen Leistungsantrag abschließende Entscheidung zu treffen (BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 31/14 R = SozR 4-4200 § 40 Nr. 9 Rn. 11, 18, 22, 24).
  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 12/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 18 AS 1713/18
    Der Rechtsgrundsatz des § 1629a Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BGB gilt gleichermaßen für die auf § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X beruhenden Ansprüche auf Erstattung der an einen Minderjährigen erbrachten SGB II-Leistungen gemäß den §§ 20 bis 22 SGB II und ist von Amts wegen zu beachten (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 12/14 R = SozR 4-1300 § 50 Nr. 5).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 18 AS 1713/18
    Die Regelung über die Beschränkung der Minderjährigenhaftung findet auch nicht erst im Verwaltungsvollstreckungsverfahren Anwendung, sondern betrifft bereits den Erstattungsbescheid (BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R = BSGE 108, 289).
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